Definition Schulförderhund
Unabhängig von der Schulform ist der Schulförderhund, stets unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Hundes, ein pädagogisches Mittel, welches bedarfsgerecht, geplant und immer wieder angepasst eingesetzt wird.
Rahmenbedingungen
Für jedes Kind, mit welchem der Schulförderhund arbeitet, liegt eine schriftliche Einverständniserklärung für das betreffende Projekt vor.
Der Einsatz des Hundes darf den Schulbetrieb weder stören noch beeinträchtigen und muss über eine Versicherung abgedeckt sein. Es ist dafür zu sorgen, dass dem Hund ausreichende und passende Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Der Schulförderhund ist im Hygieneplan der Schule erfasst, wird regelmäßig gegen Endo- und Ektoparasiten behandelt und Gesundheitschecks unterzogen. Die Gesundheitsprophylaxe wird dokumentiert und ist jederzeit einsehbar. Der Hundeführer ist über relevante Zoonosen informiert.
Wird der Hund „gebarft“, erfolgt dies ohne den Einsatz von Geflügelfleisch.
Der Hund ist physisch und psychisch den Anforderungen des Einsatzes gewachsen und hat dies über einen abgelegten Wesenstest nachgewiesen. Die Einsatzdauer ist der Leistungsfähigkeit, dem Ausbildungsstand und der Tagesform des Hundes angepasst und orientiert sich am TVT Merkblatt Nr. 131.4.
Einsatz des Hundes
Mit dem Einsatz sollen Ziele erreicht werden, die ohne Schulförderhund langsamer, schwieriger oder kaum erreicht werden können. Dies wird dokumentiert über Einsatzprotokolle, die während der Zeit der Ausbildung immer, nach Erhalt der Zertifizierung in regelmäßigen Abständen erstellt werden und jederzeit einsehbar sind. Der Hundeführer verfügt über ein großes Fachwissen zum Thema Hund, insbesondere (Ausdrucks)verhalten und kann so seinen „Teampartner“ bestmöglich unterstützen, einschätzen und anleiten.
Neben dem Einsatz muss dem Hund entsprechender Ausgleich ermöglicht werden (ungestörte Ruhephasen, Freilauf, Sozialkontakte, Training ohne Einsatzbezug).